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Frage 1 · Sozialversicherungs-Fachleute · Prüfung
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Richtige Antwort: Wegen seiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz, auch ohne Wohnsitz in der Schweiz
Obligatorisch versichert sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind (Art. 1a AHVG). Grenzgänger unterstehen deshalb der schweizerischen AHV.
Richtige Antwort: Sie wird der Auffangeinrichtung angeschlossen, die rückwirkend die obligatorische Vorsorge für ihre Arbeitnehmenden sicherstellt.
Arbeitgeber, die ihrer Anschlusspflicht nicht nachkommen, werden von der Auffangeinrichtung zwangsweise angeschlossen (Art. 60 BVG). Sie führt auch Freizügigkeitskonten.
Richtige Antwort: Die Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht
Einspracheentscheide können beim kantonalen Versicherungsgericht mit Beschwerde angefochten werden. Danach ist der Weiterzug ans Bundesgericht möglich.
Richtige Antwort: Die allgemeine Abteilung eines Spitals in der ganzen Schweiz
Die UVG-Deckung umfasst die allgemeine Abteilung eines Spitals in der ganzen Schweiz. Privat- und Halbprivatabteilungen müssen zusatzversichert werden.
Richtige Antwort: Am 1. August 2026, weil das Referenzalter am 10. Juli 2026 erreicht wird und die Rente am ersten Tag des Folgemonats beginnt
Mit 64 Jahren und 6 Monaten erreicht der Jahrgang 1962 der Frauen das Referenzalter; die Rente beginnt am Monatsersten nach dem Erreichen.
Frage 8 · Verfahren
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Richtige Antwort: Beschwerde innert 30 Tagen seit Eröffnung direkt beim kantonalen Versicherungsgericht, ohne vorgängige Einsprache
Gegen IV-Verfügungen ist direkt die Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht gegeben. Die Frist beträgt 30 Tage ab Eröffnung.
Frage 9 · Integritätsentschädigung
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Richtige Antwort: Ja, die Integritätsentschädigung steht bei Berufs- und Nichtberufsunfällen zu
Die Leistungen der Unfallversicherung, einschliesslich der Integritätsentschädigung, gelten sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen.
Frage 10 · Prämien, Prämienverbilligung
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Richtige Antwort: Die Prämien sind gleich hoch, weil der Versicherer pro Kanton, Region und Altersgruppe eine Einheitsprämie erheben muss und den Gesundheitszustand nicht berücksichtigen darf
Die Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist eine Kopfprämie, die pro Versicherer, Kanton und Prämienregion einheitlich ist. Der Gesundheitszustand und das Einkommen dürfen nicht berücksichtigt werden; zulässig sind nur Abstufungen für Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene.
Frage 11 · Altersguthaben, Leistungen
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Richtige Antwort: Sie darf kürzen, soweit die Summe 90 Prozent des entgangenen Verdienstes übersteigt.
Die Vorsorgeeinrichtung kann Hinterlassenen- und Invalidenleistungen kürzen, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90 Prozent des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen.
Frage 12 · Drei-Säulen-System
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Richtige Antwort: Kapitaldeckungsverfahren: Die Beiträge werden auf individuellen Altersguthaben angespart und verzinst.
In der 2. Säule werden Altersguthaben angespart (Kapitaldeckung). Die AHV dagegen finanziert die laufenden Renten aus den laufenden Beiträgen (Umlageverfahren).
Frage 13 · Kurzarbeit, Schlechtwetter
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Richtige Antwort: Montag und Dienstag können als Witterungsausfall zählen; der Mittwoch nicht, da er auf Materialmangel beruht
Massgebend ist die Ursache des Ausfalls. Wetterbedingte Tage in einer erfassten Branche können entschädigt werden, Lieferengpässe als Betriebsrisiko dagegen nicht.
Frage 14 · Beiträge, Verfahren
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Richtige Antwort: Innert eines Jahres seit Kenntnis des Rückforderungsgrunds, spätestens fünf Jahre nach der Auszahlung
Der Rückforderungsanspruch erlischt ein Jahr, nachdem die Kasse davon Kenntnis erhielt, spätestens fünf Jahre nach der Auszahlung (ATSG Art. 25). Bei einer strafbaren Handlung kann eine längere Frist gelten.
Frage 15 · Fristen, Verjährung
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Richtige Antwort: Nein, die Beiträge für 2020 hätten bis Ende 2025 verfügt werden müssen, danach sind sie nicht mehr einforderbar
Beiträge, die nicht innert fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres durch Verfügung geltend gemacht werden, können nicht mehr eingefordert werden. Für 2020 lief die Frist am 31.12.2025 ab.
Frage 16 · Opferhilfe
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Richtige Antwort: Das OHG greift bei Straftaten gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität, ein reiner Vermögensschaden begründet keinen Anspruch.
Das OHG schützt Personen, die durch eine Straftat unmittelbar in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt wurden (OHG Art. 1). Reine Vermögensschäden fallen nicht darunter.
Frage 17 · Finanzierung
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Richtige Antwort: Die Kontrolle erfolgt durch die Ausgleichskasse oder eine Revisionsstelle in regelmässigen Abständen, in der Regel mindestens alle vier Jahre
Die Ausgleichskassen sind verpflichtet, die Arbeitgeber periodisch zu kontrollieren, in der Regel mindestens alle vier Jahre (Art. 68 AHVV; Artikel prüfen).
Frage 18 · Eingliederung vor Rente
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Richtige Antwort: Eine Rente wird erst geprüft, wenn Eingliederungsmassnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern
Die IV setzt auf Eingliederung: Erst wenn Massnahmen nicht möglich sind oder die Erwerbsfähigkeit nicht genügend verbessern, wird über eine Rente entschieden.
Frage 19 · Prämien
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Richtige Antwort: Die Deckung läuft 31 Tage nach Ende des Lohnanspruchs aus; danach muss sie eine Abredeversicherung abschliessen und die Prämie selbst bezahlen
Die Versicherung endet am 31. Tag nach dem Ende des Anspruchs auf mindestens den halben Lohn. Für längere Unterbrüche kann eine Abredeversicherung vereinbart werden, deren Prämie die versicherte Person trägt.
Frage 20 · Obligatorium, Versicherte
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Richtige Antwort: Der Versicherer muss jede versicherungspflichtige Person aus seinem Tätigkeitsgebiet ohne Vorbehalte aufnehmen
In der Grundversicherung gilt für die Versicherer Aufnahmepflicht. Gesundheitszustand, Alter oder Geschlecht dürfen weder zur Ablehnung noch zu Vorbehalten führen.
Frage 21 · Überobligatorium
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Richtige Antwort: Der versicherbare Lohn ist gesetzlich auf ein Mehrfaches der oberen Limite begrenzt; Einkommen darüber darf nicht versichert werden.
Einkommensanteile, die das Zehnfache der oberen Limite übersteigen, dürfen nach geltendem Recht nicht mehr in der beruflichen Vorsorge versichert werden.
Frage 22 · Prinzipien und Finanzierung
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Richtige Antwort: Beiträge des Bundes sowie Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und weitere Erträge des Ausgleichsfonds.
Die AHV finanziert sich überwiegend durch Lohnbeiträge. Zusätzlich fliessen Bundesbeiträge und Mehrwertsteuermittel ein, und der Ausgleichsfonds erzielt Erträge.
Frage 23 · Taggeld, Rahmenfrist
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Richtige Antwort: Sie 260 Taggelder, er 400 Taggelder, weil die Höchstzahl mit der Länge der Beitragszeit steigt
Bei 12 bis unter 18 Monaten Beitragszeit gibt es 260 Taggelder, ab 18 Monaten 400. Die höhere Zahl von 520 ist älteren Versicherten mit sehr langer Beitragszeit vorbehalten.
Frage 24 · Beiträge, Verfahren
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Richtige Antwort: Die Einsprache bei der Ausgleichskasse innerhalb von 30 Tagen seit Eröffnung der Verfügung
Gegen Verfügungen der Ausgleichskasse kann innerhalb von 30 Tagen Einsprache erhoben werden (ATSG Art. 52, 60). Erst gegen den Einspracheentscheid kann Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht geführt werden.
Frage 25 · Verwaltungsrecht, Datenschutz
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Richtige Antwort: Die Verletzung kann im Beschwerdeverfahren geheilt werden, sofern sie nicht besonders schwer wiegt und die Betroffene sich vor dem Gericht umfassend äussern konnte
Der Anspruch auf rechtliches Gehör (BV Art. 29 Abs. 2, ATSG Art. 42) ist formeller Natur. Eine nicht besonders schwere Verletzung kann nach der Rechtsprechung geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz die gleiche Kognition hat und die Person sich äussern kann.
Frage 26 · Opferhilfe
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Richtige Antwort: Ja, der Anspruch auf Opferhilfe besteht unabhängig davon, ob der Täter ermittelt wurde.
Opfer ist, wer durch eine Straftat in seiner körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde. Der Anspruch besteht unabhängig von der Ermittlung des Täters.
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