Lohnabrechnung Schweiz: Sozial­versicherungsabzüge berechnen

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HR-Assistent · Lohn und Sozialversicherungen · Stand

Eine Lohnabrechnung wandelt den Bruttolohn in den Nettolohn um. Dafür ziehst du die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung und Pensionskasse ab. In der HR-Assistent-Prüfung sind das die Aufgaben mit dem höchsten Gewicht. Hier siehst du die Sätze 2026 und ein vollständiges Rechenbeispiel.

Lohnbuchhalterin rechnet mit Laptop, Tabelle und Taschenrechner

Vom Brutto zum Netto: der Ablauf

Gehe immer in dieser Reihenfolge vor. Erst bestimmst du den massgebenden Lohn, also alles, was der Arbeitnehmer als Entgelt erhält, einschliesslich Zulagen und Gratifikationen. Danach berechnest du die Beiträge pro Versicherung. Zuletzt ziehst du sie ab und hältst den Nettolohn fest.

Beim Arbeitgeber gibt es zusätzliche Beiträge, die nicht auf der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers stehen, zum Beispiel Familienausgleichskasse und Verwaltungskosten.

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Die Sätze 2026

Die Sätze für AHV, IV und EO stehen im Merkblatt 2.01 der Informationsstelle AHV/IV. Die Ausgleichskassen erheben zusätzlich einen Verwaltungskostenbeitrag. Er unterscheidet sich je nach Kasse und wird vom Arbeitgeber getragen.

Beitragssätze 2026 (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte)
VersicherungGesamtsatzArbeitnehmerArbeitgeber
AHV8,7 %4,35 %4,35 %
IV1,4 %0,7 %0,7 %
EO0,5 %0,25 %0,25 %
Total AHV/IV/EO10,6 %5,3 %5,3 %
ALV bis CHF 148'200 Jahreslohn2,2 %1,1 %1,1 %

Weitere Versicherungen

  • UVG: Die Berufsunfallversicherung bezahlt der Arbeitgeber. Die Nichtberufsunfallversicherung gilt für Arbeitnehmende mit mindestens acht Stunden Arbeitszeit pro Woche. Die Prämie bezahlt in der Regel der Arbeitnehmer. Der maximal versicherte Verdienst beträgt CHF 148'200 pro Jahr.
  • BVG: Die Pensionskasse wird ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 obligatorisch. Der Koordinationsabzug beträgt CHF 26'460, der minimal versicherte Lohn CHF 3'780 und der maximal versicherte Lohn CHF 64'260. Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Beiträge bezahlen (Art. 66 BVG).
  • Familienzulagen: Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Familienausgleichskasse. Zulagen für Kinder werden zusätzlich zum Lohn ausgerichtet und sind nicht Teil des Nettoabzugs.
  • Quellensteuer: Bei Ausländerinnen und Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung C zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab. Sie ersetzt die Sozialversicherungsabzüge nicht.

Rechenbeispiel: Monatslohn CHF 6'000

Frau Berger, 40 Jahre alt, verdient CHF 6'000 pro Monat, also CHF 72'000 im Jahr. Die Nichtberufsunfallprämie beträgt laut Police 0,9 Prozent. Der Beitrag der Pensionskasse beträgt laut Reglement 12 Prozent des koordinierten Lohns, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlen. Diese Zahlen sind für die Übung angenommen.

  • AHV/IV/EO: 6'000 × 5,3 % = CHF 318.00
  • ALV: 6'000 × 1,1 % = CHF 66.00 (Jahreslohn unter CHF 148'200)
  • NBU: 6'000 × 0,9 % = CHF 54.00
  • Koordinierter Lohn: 72'000 − 26'460 = CHF 45'540 pro Jahr
  • BVG-Gesamtbeitrag: 45'540 × 12 % = CHF 5'464.80 pro Jahr, also CHF 455.40 pro Monat
  • BVG Arbeitnehmeranteil: 455.40 ÷ 2 = CHF 227.70
  • Total Abzüge: 318.00 + 66.00 + 54.00 + 227.70 = CHF 665.70
  • Nettolohn: 6'000.00 − 665.70 = CHF 5'334.30

Probe: Die Abzüge machen 11,1 Prozent des Bruttolohns aus. Das liegt im Bereich, den du bei einem solchen Lohn erwarten kannst.

Besondere Fälle

  • Jugendliche: Die Beitragspflicht für AHV, IV und EO beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag.
  • Personen im Rentenalter: Wer das Referenzalter erreicht hat und weiter arbeitet, zahlt AHV, IV und EO, aber keine ALV-Beiträge. Auf CHF 16'800 pro Jahr werden keine Beiträge erhoben (Freibetrag). Der Arbeitgeber zahlt auf diesem Teil ebenfalls nichts.
  • Geringfügige Löhne: Bis CHF 2'500 pro Jahr und Arbeitgeber werden Beiträge nur auf Verlangen des Arbeitnehmers abgerechnet. Ausnahmen bestehen für bestimmte Branchen.
  • Hoher Lohn: Über CHF 148'200 fallen keine ALV-Beiträge an und der UVG-Verdienst ist begrenzt.

Lohnausweis und Abrechnung

Am Jahresende stellt der Arbeitgeber einen Lohnausweis aus (amtliches Formular). Er enthält das Bruttoeinkommen, die Sozialversicherungsabzüge und weitere Angaben, die der Arbeitnehmer in der Steuererklärung braucht. Bei einem Austritt erstellst du eine Schlussabrechnung mit dem Restlohn, der Abgeltung nicht bezogener Ferien und dem anteiligen 13. Monatslohn.

Typische Fehler

  • Die Beiträge aufs Brutto statt auf den massgebenden Lohn berechnen und Zulagen vergessen
  • ALV über der Obergrenze von CHF 148'200 weiter abziehen
  • Den ganzen Lohn für die Pensionskasse nehmen, statt den koordinierten Lohn
  • Die Arbeitgeberanteile mit den Arbeitnehmerabzügen vermischen
  • Quellensteuer mit den Sozialversicherungen verwechseln

Gesamtübersicht der Prüfung: HR-Assistent: Prüfung, Zulassung, Kosten.

Zweite Säule im Detail

Das BVG unterscheidet zwei Phasen. Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag besteht die Risikoversicherung für Tod und Invalidität, sofern der Lohn die Eintrittsschwelle erreicht. Ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag, also ab Alter 25, kommt der Sparprozess hinzu. Die Altersgutschriften betragen in Prozent des koordinierten Lohns 7 Prozent (Alter 25 bis 34), 10 Prozent (35 bis 44), 15 Prozent (45 bis 54) und 18 Prozent (ab 55).

Im Beispiel von Frau Berger wären das bei 40 Jahren 10 Prozent von CHF 45'540, also CHF 4'554 pro Jahr als reiner Sparbeitrag. Der Gesamtbeitrag von 12 Prozent im Beispiel enthält zusätzlich Risiko- und Verwaltungskosten. Reglemente können über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Dieser Teil heisst Überobligatorium.

Wichtig zu wissen

Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung. Beitragssätze und Grenzwerte werden angepasst. Prüfe bei Aufgaben die Angaben in der Aufgabenstellung und die aktuellen Merkblätter der Informationsstelle AHV/IV.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die AHV/IV/EO-Beiträge insgesamt?

10,6 Prozent des Lohns. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 5,3 Prozent.

Wie hoch ist der ALV-Beitrag?

2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200, je zur Hälfte.

Wer zahlt die Berufsunfallversicherung?

Der Arbeitgeber. Die Nichtberufsunfallversicherung zahlt in der Regel der Arbeitnehmer.

Wie berechne ich den koordinierten Lohn?

Jahreslohn minus Koordinationsabzug von CHF 26'460, begrenzt auf den Bereich zwischen CHF 3'780 und CHF 64'260.

Quellen und weiterführende Links

Weiter mitFerienzuschlag, Tageslohn und 13. Monatslohn berechnen

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