AHV-Beiträge berechnen 2026: Lohn, Selbständige, Nichterwerbstätige

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Sozialversicherung · Fachthema · Stand

AHV, IV und EO werden zusammen erhoben und gemeinsam abgerechnet. Wie du den Beitrag berechnest, hängt davon ab, ob die Person angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig ist. In der Prüfung kommen alle drei Fälle vor, meistens mit einem kleinen Rechenbeispiel.

Sachbearbeiterin berechnet Beiträge mit Tabelle und Taschenrechner

Wer zahlt und warum

Versichert und beitragspflichtig sind in der AHV Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Personen, die hier erwerbstätig sind (Art. 1a AHVG). Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, für Nichterwerbstätige am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Für Nichterwerbstätige endet sie mit dem Erreichen des Referenzalters. Wer danach weiterarbeitet, zahlt weiter, aber mit einem Freibetrag, siehe unten.

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Die Beitragssätze 2026 für Angestellte

Bei Angestellten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte. Die Beiträge werden auf dem massgebenden Lohn berechnet (Art. 5 AHVG), und zwar ohne Obergrenze.

Sätze AHV/IV/EO (Stand 2026, prüfe jährlich beim BSV)
VersicherungGesamtsatzArbeitnehmerArbeitgeber
AHV8.7 %4.35 %4.35 %
IV1.4 %0.70 %0.70 %
EO0.5 %0.25 %0.25 %
Total10.6 %5.3 %5.3 %

Dazu kommen die ALV-Beiträge und ein Verwaltungskostenbeitrag der Ausgleichskasse. Diese zählen wir hier nicht mit.

Rechenbeispiel Angestellte

Frau Berger verdient CHF 6'000 pro Monat. Wie hoch ist ihr Abzug für AHV, IV und EO?

  • Abzug Arbeitnehmerin: CHF 6'000 × 5.3 % = CHF 318.00
  • Anteil Arbeitgeber: ebenfalls CHF 318.00
  • Gesamtbeitrag an die Ausgleichskasse: CHF 636.00 (10.6 %)
  • Probe: CHF 6'000 × 10.6 % = CHF 636.00

Selbständigerwerbende: sinkende Skala

Selbständige zahlen den Beitrag allein. Bei kleinen Einkommen gilt eine sinkende Skala, damit der Satz nicht sofort 10 Prozent erreicht (Art. 8 AHVG). Ab einem Einkommen von CHF 60'500 (Stand 2026) gilt der volle Satz: 8.1 % AHV, 1.4 % IV und 0.5 % EO, zusammen 10 %.

Unter CHF 10'100 Einkommen gilt der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr. Die Beiträge werden provisorisch aufgrund des erwarteten Einkommens erhoben und später mit der Steuerveranlagung definitiv festgelegt.

  • Beispiel: Ein Einzelunternehmer mit CHF 80'000 Einkommen liegt über der Grenze von CHF 60'500.
  • Beitrag AHV/IV/EO: CHF 80'000 × 10 % = CHF 8'000, zuzüglich Verwaltungskosten.

Nichterwerbstätige

Wer nicht erwerbstätig ist, zahlt nach Vermögen und Renteneinkommen (Art. 10 AHVG). Der Mindestbeitrag beträgt CHF 530, der Höchstbeitrag CHF 26'500 pro Jahr. Studierende zahlen häufig den Mindestbeitrag. Verheiratete Personen ohne Erwerbstätigkeit sind von der Beitragspflicht befreit, wenn der erwerbstätige Ehegatte mindestens den doppelten Mindestbeitrag zahlt (2026: CHF 1'060).

Erwerbstätige Rentner: der Freibetrag

Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, zahlt Beiträge nur auf dem Teil des Lohns, der den Freibetrag übersteigt. Dieser beträgt CHF 1'400 pro Monat oder CHF 16'800 pro Jahr (Art. 4 Abs. 2 AHVG). Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Freibetrag nicht angewendet wird, um seine Rente zu verbessern.

  • Beispiel: Herr Imhof (66) verdient CHF 3'000 pro Monat.
  • Beitragspflichtiger Lohn: CHF 3'000 − CHF 1'400 = CHF 1'600
  • Arbeitnehmeranteil: CHF 1'600 × 5.3 % = CHF 84.80

Typische Fallen in der Prüfung

  • Der Satz von 5.3 % gilt je Seite, nicht als Gesamtsatz.
  • Bei der AHV gibt es keine obere Lohngrenze, bei der ALV schon.
  • Bei Selbständigen gilt die sinkende Skala nur bis zur Grenze, darüber ist der Satz fest.
  • Der Freibetrag wird vom Lohn abgezogen, er ist kein Beitrag.
  • Prüfe in jeder Aufgabe, ob Jahres- oder Monatswerte verlangt sind.

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Mehr zur Prüfung: Hauptratgeber. Mit der Pensionskasse beschäftigt sich BVG Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle.

Wichtig zu wissen

Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der AHV-Abzug vom Lohn 2026?

Der Arbeitnehmer zahlt für AHV, IV und EO zusammen 5.3 % des Bruttolohns. Der Arbeitgeber zahlt gleich viel.

Was zahlen Selbständige?

Bei höherem Einkommen 10 % (AHV 8.1, IV 1.4, EO 0.5), bei tiefem Einkommen weniger gemäss sinkender Skala. Mindestbeitrag CHF 530.

Wie hoch ist der Freibetrag für Rentner?

CHF 1'400 pro Monat bzw. CHF 16'800 pro Jahr.

Ändern sich die Zahlen jährlich?

Einzelne Grenzbeträge werden angepasst. Prüfe vor der Prüfung die Merkblätter auf ahv-iv.ch.

Quellen und weiterführende Links

Weiter mitBVG: Koordinationsabzug, Eintrittsschwelle und koordinierter Lohn

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