Marketingfachleute · Titel · Stand
Marketingfachmann BP, Marketingfachmann FA, eidg. Marketingfachmann: Im Lebenslauf und in Stelleninseraten tauchen viele Schreibweisen auf. Gemeint ist fast immer derselbe Abschluss. Hier erfährst du, wie der geschützte Titel genau lautet, wie du ihn korrekt abkürzt und wie er sich von einem eidgenössischen Diplom unterscheidet.
Der geschützte Titel im Wortlaut
Nach Ziffer 7.12 der Prüfungsordnung dürfen Inhaberinnen und Inhaber des Fachausweises folgenden geschützten Titel führen: «Marketingfachfrau/Marketingfachmann mit eidgenössischem Fachausweis». Der Fachausweis wird vom SBFI ausgestellt, und die Namen werden in ein vom SBFI geführtes Register eingetragen (Ziffer 7.13).
«Geschützt» heisst: Nur wer die eidgenössische Berufsprüfung bestanden hat, darf den Titel führen. Ein Schulzertifikat eines privaten Anbieters berechtigt nicht dazu.
Was BP, FA und eidg. bedeuten
«Marketingfachmann BP» und «Marketingfachmann mit eidg. FA» meinen also denselben Abschluss. Im Lebenslauf ist die ausgeschriebene Form am klarsten: «Marketingfachmann mit eidg. Fachausweis».
| Kürzel | Bedeutung | Hinweis |
|---|---|---|
| BP | Berufsprüfung | bezeichnet die Prüfungsart, die zum Fachausweis führt |
| FA | Fachausweis | zum Beispiel «Marketingfachmann mit eidg. FA» |
| eidg. | eidgenössisch | vom Bund anerkannt, vom SBFI ausgestellt |
| HFP | Höhere Fachprüfung | führt zum eidg. Diplom, nicht zum Fachausweis |
«Eidg. dipl. Marketingfachmann» gibt es nicht
Oft wird nach «eidg. dipl. Marketingfachmann» gesucht. Diesen Titel gibt es nicht. «Eidg. dipl.» steht für ein eidgenössisches Diplom aus einer höheren Fachprüfung. Im Marketing ist das die nächste Stufe: «Eidg. dipl. Marketingleiter/in».
Wer also «dipl.» vor Marketingfachmann setzt, verwechselt zwei Stufen. Für Bewerbungen ist das wichtig, denn Arbeitgeber können Titel im Register überprüfen. Mehr zur nächsten Stufe findest du in Marketingfachmann HF oder Fachausweis.
Neu: Titelzusatz Professional Bachelor
Seit dem 1. Oktober 2026 ist das Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung in Kraft. Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises dürfen den Titelzusatz «Professional Bachelor» führen.
- Der Zusatz steht nach dem geschützten Titel, durch ein Komma getrennt.
- Er darf nur zusammen mit dem Titel verwendet werden, nie allein.
- Die Verwendung ist freiwillig. Eine missbräuchliche Verwendung kann sanktioniert werden.
- Wer vor dem 1. Oktober 2026 abgeschlossen hat, darf den Zusatz ebenfalls führen. Neue Fachausweise werden nicht ausgestellt, das SBFI bietet ein kostenloses Begleitdokument an.
Beispiel nach dem SBFI-Muster: «Marketingfachfrau mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor». Der Zusatz ist kein Hochschul-Bachelor.
So schreibst du den Titel im Lebenslauf
- Ausgeschrieben: Marketingfachmann mit eidgenössischem Fachausweis
- Kurz: Marketingfachfrau mit eidg. FA
- Mit Zusatz: Marketingfachmann mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
- Auf Englisch: Marketing Specialist, Federal Diploma of Higher Education (siehe Marketingfachmann auf Englisch)
- Jahr und Prüfungsträgerschaft ergänzen, zum Beispiel «2027, Berufsprüfung Marketing Education»
Wann darfst du den Titel führen?
Erst wenn du die Prüfung bestanden hast. Das ist laut Prüfungsordnung der Fall bei einer Gesamtnote von mindestens 4,0, höchstens zwei Prüfungsteilen unter 4,0 und keinem Prüfungsteil unter 3,0. Für die Prüfung 2027 verschickt Marketing Education die Resultate Mitte bis Ende Mai 2027, die Diplomfeier ist am 26. Juni 2027. Vorher kannst du im Lebenslauf «Marketingfachmann mit eidg. FA (in Ausbildung, Prüfung 2027)» schreiben. Den Prüfungsablauf erklärt Marketingfachleute: Prüfung, Zulassung, Kosten.
Häufige Fehler bei der Titelangabe
In Bewerbungen und Profilen tauchen immer wieder dieselben Ungenauigkeiten auf. Sie wirken klein, fallen erfahrenen Personalverantwortlichen aber auf.
- «Dipl. Marketingfachmann»: falsch, weil «dipl.» für das eidgenössische Diplom steht.
- «Marketingfachmann HF»: falsch, weil der Abschluss eine Berufsprüfung ist und kein HF-Diplom.
- «Professional Bachelor in Marketing» ohne den geschützten Titel davor: nicht zulässig, der Zusatz darf nicht allein stehen.
- Titel führen, bevor die Resultate da sind: Schreibe bis dahin «in Ausbildung» und das Prüfungsjahr.
- Schulzertifikat und Fachausweis vermischen: Ein Kursabschluss einer Schule ist kein eidgenössischer Titel. Nenne beides getrennt, wenn du beides hast.
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Was heisst Marketingfachmann BP?
BP steht für Berufsprüfung. Wer sie besteht, erhält den eidg. Fachausweis und darf den Titel «Marketingfachmann mit eidg. Fachausweis» führen.
Ist Marketingfachmann FA dasselbe wie BP?
Ja. FA (Fachausweis) bezeichnet den Abschluss, BP (Berufsprüfung) die Prüfung, die dazu führt.
Gibt es den eidg. dipl. Marketingfachmann?
Nein. Das eidgenössische Diplom im Marketing heisst «Eidg. dipl. Marketingleiter/in» und ist eine höhere Fachprüfung.
Darf ich «Professional Bachelor» schreiben?
Ja, seit dem 1. Oktober 2026, aber nur nach dem geschützten Titel und durch ein Komma getrennt.
Wer stellt den Fachausweis aus?
Das SBFI, auf Antrag der Prüfungskommission. Die Namen werden in ein Register des SBFI eingetragen.
Quellen und weiterführende Links
- Marketing Education, Prüfungssekretariat Marketingfachleute (Prüfungsordnung vom 31. Oktober 2017, Wegleitung März 2026, Termine 2027)
- SBFI, FAQ Massnahmenpaket höhere Berufsbildung: Titelzusatz Professional Bachelor
- SBFI, Eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen
- Marketing Education, Höhere Fachprüfung Marketingleiter/in (Zulassung, Termine 2027)
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