Sicherheit und Bewachung · Quereinstieg · Stand
Ein Einstieg in den Sicherheitsdienst ohne Ausbildung ist in der Schweiz üblich, weil es keine Lehre in diesem Bereich gibt. Der Arbeitgeber schult dich zuerst selbst. Später kannst du auch ohne Berufsabschluss den eidgenössischen Fachausweis erwerben, brauchst dafür aber mehr Praxis.
Warum Quereinstieg die Regel ist
Laut VSSU existiert in der Schweiz keine berufliche Grundbildung im Sicherheitsbereich. Die Prüfungsordnung beschreibt die Tätigkeit als Zweitberuf. Viele Sicherheitsleute haben vorher einen anderen Beruf gelernt oder kommen aus Militär, Gastronomie, Detailhandel oder Logistik.
Die Basisausbildung beim Arbeitgeber
Der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag schreibt in Art. 10 eine Basisausbildung vor. Sie dauert mindestens 20 Stunden, findet während der dreimonatigen Probezeit statt, gilt als Arbeitszeit und ist für dich kostenlos. Sie muss ausserhalb des Einsatzes erfolgen und wird dir schriftlich bestätigt.
Wer bereits einen eidgenössischen Fachausweis der Sicherheitsdienstleistungsbranche hat, muss die Basisausbildung laut GAV nicht absolvieren.
Strafregister und kantonale Regeln
Ein sauberes Strafregister ist in der Branche zentral. Für die Berufsprüfung verlangt die Prüfungsordnung einen Auszug ohne Eintrag. Viele Arbeitgeber verlangen ihn schon bei der Anstellung.
Ob du oder dein Arbeitgeber für private Sicherheitsdienstleistungen eine kantonale Bewilligung braucht, regelt der Kanton. Die Regeln unterscheiden sich, teils über interkantonale Vereinbarungen. Der GAV erwähnt zusätzlich eine theoretische Grundausbildung in den Konkordaten. Frag deinen Arbeitgeber oder die Kantonspolizei, was in deinem Kanton gilt.
Anstellung und Lohn
Viele starten im Stundenlohn (Kategorie C des GAV) mit bis zu 900 Stunden pro Jahr. Auch für sie gelten Mindestlöhne, 2026 zum Beispiel CHF 24.15 pro Stunde ohne Ferienentschädigung im ersten Dienstjahr in Kantonen ohne Sonderansatz. Alle Ansätze stehen im Ratgeber Sicherheitsfachmann Lohn Schweiz.
Fachausweis ohne Berufsabschluss
Auch ohne Abschluss auf Sekundarstufe II kannst du zur Berufsprüfung. Die Prüfungsordnung verlangt dann sechs Praxisjahre in der Sicherheitsdienstleistungsbranche, davon mindestens vier Jahre und 6'400 Arbeitsstunden in der angemeldeten Fachrichtung. Laut VSSU schliesst ein fehlender Abschluss die Anmeldung nicht aus.
| Abschluss | Praxisjahre | Stunden in der Fachrichtung |
|---|---|---|
| EFZ oder gleichwertig | 2 | 3'200 |
| EBA | 4 | 6'400 |
| Keiner | 6 (davon 4 in der Fachrichtung) | 6'400 |
Ausländische Abschlüsse vergleicht die Prüfungskommission laut VSSU über den Europäischen bzw. Nationalen Qualifikationsrahmen. Stufe 4 oder höher kann einem EFZ gleichwertig sein.
Was Arbeitgeber erwarten
Auch ohne Ausbildung achten Sicherheitsunternehmen auf bestimmte Eigenschaften. Die Prüfungsordnung beschreibt den Beruf mit unregelmässigen Arbeitszeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit. Gefragt sind Zuverlässigkeit, ein gepflegtes Auftreten in Uniform, Ruhe in Konfliktsituationen und gute Sprachkenntnisse für Funkmeldungen und Rapporte. Ein Nothelfer- oder BLS-AED-Kurs und ein Führerausweis sind oft von Vorteil.
Nutze die ersten Monate, um möglichst viele Einsatzarten kennenzulernen. So merkst du, welche Fachrichtung zu dir passt, bevor du gezielt Stunden für den Fachausweis sammelst.
Wer neu im Sicherheitsdienst ist, überschätzt oft seine Rechte. Sicherheitsmitarbeitende handeln mit den Rechten jeder Privatperson und im Rahmen des Auftrags. Dazu gehören Notwehr und Notstand, die vorläufige Festnahme nach Art. 218 StPO und das Hausrecht im Auftrag der berechtigten Person. Polizeiliche Befugnisse hast du nicht. Diese Grundlagen sind auch Prüfungsstoff, siehe Notwehr und Notstand.
Stunden sammeln mit Teilzeit
6'400 Stunden entsprechen bei 2'000 Stunden pro Jahr gut drei Vollzeitjahren. Wer nur im Stundenlohn mit 900 Stunden pro Jahr arbeitet, braucht über sieben Jahre. Wenn du den Fachausweis anstrebst, lohnt sich deshalb früh ein höheres Pensum in der gewünschten Fachrichtung.
Dein Plan in fünf Schritten
Die Prüfung im Detail erklärt der Hauptratgeber Sicherheit und Bewachung.
- Anstellung bei einem Sicherheitsunternehmen, Basisausbildung abschliessen und Bestätigung aufbewahren.
- Fachrichtung wählen, in der du arbeitest, siehe Die vier Fachrichtungen.
- Stunden laufend erfassen und jährlich vom Arbeitgeber bestätigen lassen.
- Mit 22 Jahren und genügend Praxis einen Vorbereitungskurs besuchen.
- Anmelden, Strafregisterauszug zu Beginn der Frist bestellen, Prüfung ablegen.
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Kann ich ohne Ausbildung im Sicherheitsdienst arbeiten?
Ja. Eine Lehre gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss dir laut GAV eine Basisausbildung von mindestens 20 Stunden während der Probezeit geben.
Brauche ich eine Bewilligung?
Das regelt dein Kanton. Frag deinen Arbeitgeber oder die Kantonspolizei.
Kann ich ohne Lehre den Fachausweis machen?
Ja, mit sechs Praxisjahren, davon mindestens vier Jahre und 6'400 Stunden in der Fachrichtung, sowie Strafregisterauszug ohne Eintrag und Mindestalter 22.
Ist die Basisausbildung kostenlos?
Ja. Laut GAV gilt sie als Arbeitszeit und ist für Mitarbeitende kostenlos.
Quellen und weiterführende Links
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