Treuhand-Prüfung: die neue Prüfungsordnung ab 2027 und was sich ändert

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Treuhand · Prüfungsordnung · Stand

Für Treuhand-Kandidaten ist 2027 ein Wendejahr: Eine neue Prüfungsordnung löst die bisherige ab. Wer jetzt plant, sollte wissen, was gesichert ist und was noch offen ist. Hier der aktuelle Stand nach der Prüfungsordnung 2027.

Treuhänder liest am Pult mit Leuchtstift neue Vorschriften

Was gesichert ist

Quelle ist die Prüfungsordnung 2027 auf treuhandbranche.ch. Sie ist verbindlich.

  • Die neue Prüfungsordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
  • Der Titel wird angepasst: Fachmann/Fachfrau in Treuhand und Beratung.
  • Die Prüfung umfasst drei schriftliche Teile (180, 120 und 60 Minuten) und den mündlichen Teil Treuhandpraxis (45 Minuten).
  • Eine Zulassungsprüfung entfällt, verlangt werden Ausbildung und drei bis fünf Jahre Fachpraxis.
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Was in der Wegleitung steht

Die Unterteilung der Prüfungsteile in Positionen, die Handlungskompetenzen im Detail und die Hilfsmittel regelt die Wegleitung. Alle Prüfungsteile sind dort als Open Book bezeichnet, die Details zu den erlaubten Unterlagen erlässt die Prüfungskommission. Den genauen Stoffumfang, etwa zu Swiss GAAP FER, liest du in der Wegleitung nach.

Die Prüfungsteile

Laut Prüfungsordnung heissen die vier Teile:

  • Sicherstellen einer ordnungsgemässen Buchführung und Rechnungslegung (Gewicht 3, inklusive eingeschränkte Revision)
  • Betreuen von Steuer- und Rechtsangelegenheiten (Gewicht 2)
  • Administrieren und Beraten im Personalwesen (Gewicht 1)
  • Treuhandpraxis: Beraten und Prüfen von Unternehmen sowie Betreuen natürlicher Personen (Gewicht 3, mündlich)

Alte und neue Struktur im Vergleich

Alte Ordnung (bis 2026) und neue Ordnung (ab 2027)
MerkmalBisherAb 2027
ZulassungZulassungsprüfung nötig (letztmals 2025)Keine Zulassungsprüfung, Ausbildung und Fachpraxis
Schriftliche Teilelaut bisheriger PrüfungsordnungDrei Teile: 180, 120 und 60 Minuten
Mündlichlaut bisheriger PrüfungsordnungTreuhandpraxis: 45 Minuten (Präsentation, Rollenspiel, Fachgespräch)
TitelTreuhänder/inFachmann/-frau in Treuhand und Beratung

Berufspraxis

Mit EFZ, Matura oder gleichwertigem Ausweis sind drei Jahre Fachpraxis nötig, mit einem anerkannten Sachbearbeiter-Diplom Treuhand oder Rechnungswesen fünf Jahre, jeweils bis zum 30. September des Prüfungsjahres. Als Fachpraxis zählen Tätigkeiten im Treuhand- und Revisionswesen, im Finanz- und Rechnungswesen, im Steuerwesen und in der Unternehmensberatung (Ziff. 3.32 PO). Kläre es mit der Trägerschaft, wenn deine Tätigkeit nicht klar in eines der Berufsfelder passt.

Was du jetzt tun solltest

  • Wegleitung und Prüfungsordnung auf treuhandbranche.ch herunterladen
  • Zulassung und Praxisnachweise prüfen
  • Prüfungsdaten und Anmeldefristen notieren
  • Den Lehrgang wählen, der auf die neue Ordnung ausgerichtet ist
  • Mit dem Rechnungswesen beginnen, weil es in jeder Variante die Basis ist

Gilt mein Wissen auch für die alte Ordnung?

Die Fachinhalte (Buchführung, MWST, Steuern, Revision) bleiben im Kern gleich. Wer nach der alten Ordnung lernt, verliert also nicht viel. Ändern können sich Gewichtung, Zeiten und die Form der Aufgaben.

Wie weiter?

Überblick: Hauptratgeber. Vorbereitung: Lernplan und typische Fehler.

Wichtig zu wissen

Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Wann tritt die neue Prüfungsordnung in Kraft?

Am 1. Januar 2027.

Gibt es noch eine Zulassungsprüfung?

Nein, die letzte fand 2025 statt.

Wie viele schriftliche Prüfungen gibt es?

Drei, dazu der mündliche Teil Treuhandpraxis.

Wo finde ich die offiziellen Unterlagen?

Auf treuhandbranche.ch.

Quellen und weiterführende Links

Weiter mitRevision: ordentliche und eingeschränkte Revision, Opting-out und Revisionsbericht

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