Revision: ordentliche und eingeschränkte Revision, Opting-out und Revisionsbericht

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Treuhand · Fachthema · Stand

Die Revision ist ein eigenes Prüfungsgebiet der Treuhand. Du musst wissen, wann eine Gesellschaft ihre Jahresrechnung prüfen lassen muss, welche Art der Revision gilt und was die Revisionsstelle tut. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln des Obligationenrechts.

Zwei Revisoren prüfen in einem Lager den Warenbestand

Ziel und Rechtsgrundlage

Die Revision soll prüfen, ob die Jahresrechnung dem Gesetz und den Statuten entspricht und ob der Antrag über die Gewinnverwendung zulässig ist. Die Regeln für Aktiengesellschaften stehen in den Art. 727 bis 731a OR, sinngemäss gelten sie auch für die GmbH.

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Fragen mit Lösungen

Ordentliche Revision

Die ordentliche Revision ist Pflicht für Publikumsgesellschaften, also Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien oder Anleihen. Sie ist auch Pflicht, wenn zwei der drei folgenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden (Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR):

  • Bilanzsumme von CHF 20 Millionen
  • Umsatzerlös von CHF 40 Millionen
  • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Ordentlich zu prüfen ist auch, wenn eine Konzernrechnung erstellt werden muss oder Aktionäre mit mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals es verlangen.

Eingeschränkte Revision

Gesellschaften, die keine ordentliche Revision brauchen, lassen ihre Jahresrechnung eingeschränkt prüfen (Art. 727a OR). Die Prüfung beschränkt sich auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen. Das Ziel ist die negative Zusicherung: Die Revisionsstelle stellt fest, ob sie auf Sachverhalte gestossen ist, die gegen die Gesetzmässigkeit sprechen.

Die ordentliche Revision liefert dagegen eine positive Aussage und umfasst auch das interne Kontrollsystem.

Opting-out

Eine Gesellschaft mit höchstens zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt kann mit der Zustimmung aller Aktionäre auf die eingeschränkte Revision verzichten (Art. 727a Abs. 2 OR). Dieses Opting-out wird im Handelsregister eingetragen und gilt auch für die folgenden Jahre (Art. 727a Abs. 4 OR). Jeder Aktionär kann aber spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision verlangen. Der Verzicht entfällt auch, wenn die Gesellschaft mehr als zehn Vollzeitstellen hat.

Vergleich im Überblick

Ordentliche und eingeschränkte Revision
MerkmalOrdentlichEingeschränkt
Für wenPublikumsgesellschaften, grosse GesellschaftenKleine und mittlere Gesellschaften
PrüfungstiefeUmfassend, inklusive IKSBefragung, Analyse, Detailprüfung
AussagePositive ZusicherungNegative Zusicherung
VerzichtNicht möglichOpting-out bei höchstens 10 Vollzeitstellen

Ablauf einer Prüfung

Die Revisionsstelle muss unabhängig sein (Art. 728 und 729 OR). Eine Mitwirkung bei der Buchführung ist mit der Unabhängigkeit nur in engen Grenzen vereinbar.

  • Auftragsbestätigung: Umfang, Verantwortung und Rahmen schriftlich festhalten
  • Risikobeurteilung und Prüfungsplanung, Wesentlichkeit festlegen
  • Prüfungshandlungen durchführen und dokumentieren
  • Vollständigkeitserklärung gegen Ende der Prüfung einholen
  • Revisionsbericht an die Generalversammlung

Typische Prüfungsfragen

Überblick: Hauptratgeber. Fehler: Lernplan und typische Fehler.

  • An wen richtet sich der Revisionsbericht? An die Generalversammlung.
  • Welche Schwellenwerte gelten? Zwei von drei Grössen, in zwei Jahren hintereinander.
  • Was ist die Folge des Opting-out? Keine Prüfung, Eintrag im Handelsregister.
  • Wann wird die Vollständigkeitserklärung eingeholt? Gegen Ende der Prüfung.

Wichtig zu wissen

Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Wann ist eine ordentliche Revision nötig?

Bei Publikumsgesellschaften, bei Überschreiten von zwei der drei Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder bei Konzernrechnung.

Was ist ein Opting-out?

Der Verzicht auf die eingeschränkte Revision bei höchstens zehn Vollzeitstellen und mit Zustimmung aller Aktionäre.

Wer erhält den Revisionsbericht?

Die Generalversammlung.

Was ist der Unterschied der Zusicherung?

Ordentlich positiv, eingeschränkt negativ.

Quellen und weiterführende Links

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