Verkaufsfachleute · Titel · Stand
«Dipl. Verkaufsfachmann» oder «eidg. dipl. Verkaufsfachmann» wird oft gesucht, ist aber kein offizieller Titel. Der korrekte Abschluss heisst «Verkaufsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis». Hier erfährst du, wie der Titel lautet, was BP und FA bedeuten und welches Diplom es im Verkauf tatsächlich gibt.
Der geschützte Titel
Nach Ziffer 7.12 der Prüfungsordnung dürfen Inhaberinnen und Inhaber des Fachausweises den geschützten Titel «Verkaufsfachfrau/Verkaufsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis» führen. Der Fachausweis wird vom SBFI ausgestellt, und die Namen werden in ein vom SBFI geführtes Register eingetragen.
Geschützt heisst: Nur wer die eidgenössische Berufsprüfung bestanden hat, darf den Titel führen. Ein Zertifikat einer Schule ist kein Fachausweis.
Die Prüfung wird von Marketing Education im Auftrag des Schweizerischen Trägervereins für die Berufsprüfung für Verkaufsfachleute durchgeführt. Die Prüfungsordnung datiert vom 21. November 2017 und ist seit dem 1. Oktober 2018 in Kraft.
Fachausweis und Diplom: zwei Stufen
«Eidg. dipl.» gehört also zum Verkaufsleiter, nicht zum Verkaufsfachmann. Ein «diplomierter Verkaufsfachmann» im Sinn eines eidgenössischen Diploms existiert nicht. Mehr zur höheren Stufe findest du in Weiterbildung nach dem Fachausweis.
| Abschluss | Prüfung | Kürzel |
|---|---|---|
| Verkaufsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis | Berufsprüfung | BP, FA |
| Eidg. dipl. Verkaufsleiter/in | Höhere Fachprüfung | HFP |
Was BP, FA und eidg. bedeuten
- BP: Berufsprüfung, die Prüfungsart, die zum Fachausweis führt.
- FA: Fachausweis, der Abschluss selbst, zum Beispiel «Verkaufsfachmann mit eidg. FA».
- eidg.: eidgenössisch, vom Bund anerkannt und vom SBFI ausgestellt.
- HFP: höhere Fachprüfung, führt zum eidgenössischen Diplom.
Neu: Professional Bachelor
Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises laut SBFI den Titelzusatz «Professional Bachelor» führen. Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Diploms führen «Professional Master».
- Der Zusatz steht nach dem Titel, mit Komma getrennt: «Verkaufsfachfrau mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor».
- Er darf nicht allein verwendet werden. Missbrauch kann sanktioniert werden.
- Die Verwendung ist freiwillig.
- Frühere Absolventinnen und Absolventen dürfen ihn ebenfalls führen. Das SBFI stellt dafür ein kostenloses Begleitdokument bereit, neue Fachausweise werden nicht ausgestellt.
Titel in anderen Sprachen
Die Prüfungsordnung nennt die Titel «Spécialiste de vente avec brevet fédéral» und «Specialista in vendite con attestato professionale federale». Die englische Übersetzung lautet «Sales Specialist, Federal Diploma of Higher Education». Mehr dazu in Verkaufsfachmann auf Englisch.
Wann darfst du den Titel führen?
Sobald du bestanden hast: Gesamtnote mindestens 4,0, höchstens zwei Prüfungsteile unter 4,0 und kein Prüfungsteil unter 3,0 (Ziffer 6.41). Für die Prüfung 2027 verschickt Marketing Education die Resultate Mitte bis Ende Mai 2027, die Diplomfeier ist am 26. Juni 2027. Bis dahin schreibst du im Lebenslauf «in Ausbildung» und das Prüfungsjahr. Wer nicht besteht, kann laut Ziffer 6.5 zweimal wiederholen und legt nur die ungenügenden Teile erneut ab. Den Prüfungsablauf erklärt Verkaufsfachleute: Prüfung, Zulassung, Kosten.
So schreibst du den Titel richtig
- Lebenslauf: Verkaufsfachmann mit eidg. Fachausweis, Jahr
- Kurz: Verkaufsfachfrau mit eidg. FA
- Mit Zusatz: Verkaufsfachmann mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
- Vor dem Abschluss: Verkaufsfachmann mit eidg. FA (in Ausbildung, Prüfung 2027)
- Nicht korrekt: dipl. Verkaufsfachmann, eidg. dipl. Verkaufsfachmann
Häufige Verwechslungen
Wer den Titel korrekt angibt, wirkt in der Bewerbung professionell und vermeidet Nachfragen.
- «Dipl. Verkaufsfachmann»: falsch, «dipl.» gehört zum eidgenössischen Diplom, im Verkauf also zum Verkaufsleiter.
- «Verkaufsfachmann EFZ»: gibt es nicht. Die Lehre im Detailhandel heisst Detailhandelsfachmann/-frau EFZ.
- «Verkaufsfachmann HF»: gibt es nicht, der Abschluss stammt aus einer Berufsprüfung.
- Schulzertifikat und Fachausweis: Ein Zertifikat eines Kursanbieters ist kein eidgenössischer Titel.
- «Professional Bachelor» allein: nicht zulässig, nur nach dem geschützten Titel.
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Gibt es den dipl. Verkaufsfachmann?
Nein. Der Abschluss heisst Verkaufsfachmann mit eidg. Fachausweis. Das eidgenössische Diplom im Verkauf ist der eidg. dipl. Verkaufsleiter.
Was bedeutet Verkaufsfachmann BP?
BP steht für Berufsprüfung. Wer sie besteht, erhält den eidgenössischen Fachausweis.
Ist Verkaufsfachmann FA dasselbe wie BP?
Ja. FA bezeichnet den Abschluss, BP die Prüfung.
Darf ich Professional Bachelor schreiben?
Ja, seit dem 1. Oktober 2026, nach dem geschützten Titel und mit Komma getrennt.
Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?
Zweimal. Wiederholt werden nur die ungenügenden Prüfungsteile.
Wo wird der Titel registriert?
Laut Prüfungsordnung werden die Namen der Fachausweisinhaberinnen und -inhaber in ein vom SBFI geführtes Register eingetragen. Den Fachausweis stellt das SBFI auf Antrag der Prüfungskommission aus und er wird von der Direktion des SBFI und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission unterzeichnet.
Quellen und weiterführende Links
- Marketing Education, Prüfungssekretariat Verkaufsfachleute (Prüfungsordnung vom 21. November 2017, Wegleitung März 2026, Termine 2027)
- Marketing Education, Höhere Fachprüfung Verkaufsleiter/in (Zulassung, Termine 2027)
- SBFI, FAQ Massnahmenpaket höhere Berufsbildung: Titelzusatz Professional Bachelor
- SBFI, Eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen
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