Immobilienbewirtschafter/in – Prüfungsfragen & Vorbereitung 2027
Mietrecht, Stockwerkeigentum und Bewirtschaftung. 7 Themenbereiche, 924 Übungsfragen mit Erklärungen und 108 Theoriekarten.
- Fragen
- 924
- Theoriekarten
- 108
- Themen
- 7
- 12 Monate
- CHF 70
Die Prüfung
Berufsprüfung Immobilienbewirtschafter/in mit eidg. Fachausweis
Das Wichtigste aus Prüfungsordnung und Wegleitung. Verbindlich sind immer die aktuellen Unterlagen der Prüfungsträgerschaft.
- Prüfungsträgerschaft
- SVIT Schweiz (Prüfungen durch die Schweizerische Fachprüfungskommission der Immobilienwirtschaft SFPKIW)
- Abschluss
- Berufsprüfung (eidg. Fachausweis)
- Zulassung
- Die Zulassungsbedingungen regelt die Prüfungsordnung der Trägerschaft.
- Bestehensregel
- Bestanden mit Gesamtnote ab 4.0, höchstens einem Teil unter 4.0, keinem Teil unter 3.0 und einem gerundeten Mittel beider Teile Immobilienbewirtschaftung ab 4.0.
- Prüfungsgebühr
- CHF 2'700 (2027)
- Termine
- Schriftlich 16.-17.02.2027, mündlich 09.-12.03.2027
- Prüfungssprachen
- Deutsch (weitere Prüfungssprachen gemäss Ausschreibung der SFPKIW)
Prüfungsteile
| Teil | Form | Dauer |
|---|---|---|
| Recht | schriftlich | 120 Min. |
| Bauliche Kenntnisse | schriftlich | 90 Min. |
| Personalführung | schriftlich | 90 Min. |
| Immobilienbewirtschaftunglange Fallaufgaben, doppelte Gewichtung | schriftlich | 480 Min. |
| Immobilienbewirtschaftung10 Min. Einlesen, 35 Min. Rollenspiel mit zwei Experten, doppelte Gewichtung | mündlich | 45 Min. |
Themen
Alle Themenbereiche. Mit Anzahl Fragen.
7 Themenbereiche · 924 Übungsfragen · 108 Theoriekarten
- 01Mietrecht152 Fragen
- 02Stockwerkeigentum und Sachenrecht157 Fragen
- 03Immobilienbewirtschaftung171 Fragen
- 04Bauliche Kenntnisse192 Fragen
- 05Personalführung71 Fragen
- 06Steuern und Finanzen81 Fragen
- 07Vertragsrecht, Haftung, Versicherungen, Datenschutz100 Fragen
Beispielfragen
Teste dich mit fünf Fragen.
Wähle eine Antwort im Kopf und öffne dann die Lösung. Die Fragen und Erklärungen sind auf Deutsch.
Frage 1 · Immobilienbewirtschafter · Prüfungsvorbereitung
Eine Vermieterin vermietet einen möblierten Wohnraum. Mit welcher Frist kann sie nach der gesetzlichen Regel kündigen?
- Mit sechs Monaten auf Ende eines Kalenderjahres.
- Mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer.
- Mit drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin.
- Mit 30 Tagen auf Ende eines Monats.
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: B. Für möblierte Zimmer gilt nach Art. 266e OR eine Frist von zwei Wochen auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer. Drei Monate gelten für unmöblierte Wohnungen.
Frage 2 · Immobilienbewirtschafter · Prüfung
Wie lange darf die Erstreckung eines Mietverhältnisses über Wohnräume gesetzlich insgesamt höchstens dauern?
- Insgesamt höchstens zwei Jahre, wobei nur eine einzige Erstreckung zulässig ist und keine Teilung erfolgt.
- Insgesamt höchstens vier Jahre, die sich in eine oder zwei Erstreckungen aufteilen lassen.
- Insgesamt höchstens sechs Jahre, die sich auf bis zu drei einzelne Erstreckungen verteilen lassen.
- Insgesamt höchstens ein Jahr, wobei jede Verlängerung zu einer neuen Beurteilung durch das Gericht führt.
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: B. Art. 272b OR begrenzt die Erstreckung bei Wohnräumen auf vier, bei Geschäftsräumen auf sechs Jahre.
Frage 3 · Immobilienbewirtschafter · Prüfungsvorbereitung
Eine Verwalterin soll nach Auftragsrecht tätig werden. Was schuldet sie der Eigentümerin grundsätzlich?
- Den Eintritt des vereinbarten Erfolgs, weil sie sonst ihre Verwaltungsleistung nicht erfüllt hat
- Eine Garantie für sämtliche Mietzinseingänge, weil sie das wirtschaftliche Risiko der Liegenschaft trägt
- Die Leistung eines abgeschlossenen Werks mit Gewährleistung für Mängel an den ausgeführten Arbeiten
- Eine sorgfältige und getreue Besorgung des Auftrags, nicht aber einen bestimmten Erfolg
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: D. Beim Auftrag haftet die Beauftragte für sorgfältige Ausführung, nicht für den Erfolg.
Frage 4 · Immobilienbewirtschafter · Prüfung
Die Verwaltung teilt einer Mieterin eine Erhöhung mit und schreibt auf dem Formular: «Bei Nichteinverständnis droht die Kündigung.» Welche Folge hat das?
- Die Erhöhung ist gültig, aber nur auf den nächsten Termin, so wie es in älteren Vertragsvorlagen häufig vorgesehen war.
- Die Erhöhung ist gültig, wenn die Mieterin nicht innert 30 Tagen anficht, wie es in der Verwaltungspraxis oft angenommen wird.
- Die Mieterin muss den erhöhten Zins zahlen, darf aber Schadenersatz verlangen.
- Die Erhöhung ist nichtig, weil sie mit einer Kündigungsandrohung verbunden ist.
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: D. Nach Art. 269d OR macht die Verbindung mit einer Kündigungsandrohung die Erhöhung nichtig, nicht bloss aufgeschoben. Auch Untätigkeit der Mieterin heilt das nicht.
Frage 5 · Immobilienbewirtschafter · Prüfungsvorbereitung
Eine Mieterin verlangt Rückzahlung von Nebenkosten-Akonti aus Jahren, die schon mehrere Jahre zurückliegen. Welche Frist ist nach der Praxis zu beachten?
- Ein Jahr ab Abrechnungsdatum, danach ist jede Forderung verwirkt, so wie es in älteren Vertragsvorlagen häufig vorgesehen war.
- Zehn Jahre, wie bei allgemeinen Vertragsforderungen, wie es in der Verwaltungspraxis oft angenommen wird.
- Fünf Jahre Verjährung für periodische Leistungen wie Mietzinse und Nebenkosten.
- Es gibt keine Frist, solange der Mietvertrag läuft, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Vertrags.
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: C. Nach Art. 128 OR verjähren periodische Leistungen wie Mietzinse und Nebenkosten in fünf Jahren, nicht in zehn.
Im Kurs enthalten
Alles, was du zum Üben brauchst.
Theorie in Kapiteln
Theoriekarten zu jedem Themenbereich, mit Fortschrittsanzeige.
Fragen mit Erklärung
Zu jeder Antwort steht, warum sie stimmt oder nicht.
Prüfungssimulation
Gesamtsimulation und Bereichstests unter Zeitdruck.
Fehler wiederholen
Falsch beantwortete Fragen gezielt noch einmal üben.
Fortschritt pro Kategorie
Du siehst, wo du stehst und was noch offen ist.
Website in drei Sprachen
Deutsch, Französisch und Italienisch. Lerninhalte bleiben auf Deutsch.
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Das bekommst du
- 108 Theoriekarten
- 924 Übungsfragen mit Erklärung
- Gespeicherter Lernfortschritt
Das nicht
- Offizielle Prüfungsfragen
- Bestehensgarantie
- Anerkannter Vorbereitungskurs (Meldeliste)
Unabhängig
FachausweisTrainer ist nicht mit dem SBFI, der Prüfungsträgerschaft oder den Kantonen verbunden. Die Übungsfragen orientieren sich an den öffentlichen Unterlagen zur Prüfung.
FAQ
Häufige Fragen
Wer führt die Prüfung durch?
Zuständig ist: SVIT Schweiz (Prüfungen durch die Schweizerische Fachprüfungskommission der Immobilienwirtschaft SFPKIW). Verbindlich sind die Prüfungsordnung, die Wegleitung und die Ausschreibung dieser Stelle.
Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung?
Die Zulassungsbedingungen regelt die Prüfungsordnung der Trägerschaft.
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Prüfungsteile: Recht (schriftlich, 120 Min.); Bauliche Kenntnisse (schriftlich, 90 Min.); Personalführung (schriftlich, 90 Min.); Immobilienbewirtschaftung (schriftlich, 480 Min.); Immobilienbewirtschaftung (mündlich, 45 Min.).
Wann ist die Prüfung bestanden?
Bestanden mit Gesamtnote ab 4.0, höchstens einem Teil unter 4.0, keinem Teil unter 3.0 und einem gerundeten Mittel beider Teile Immobilienbewirtschaftung ab 4.0.
Was kostet die Prüfung?
Prüfungsgebühr: CHF 2'700 (2027). Massgebend ist die aktuelle Ausschreibung.
Was kostet die Vorbereitung bei FachausweisTrainer?
CHF 70 einmalig für 12 Monate Zugang zu allen Übungsfragen, Theoriekarten und Simulationen dieser Prüfung. Kein Abo. Vorher kannst du kostenlos testen.
Sind die Übungsfragen offizielle Prüfungsfragen?
Nein. Es sind eigene Übungsfragen, die sich an den Themenbereichen der Prüfung orientieren. FachausweisTrainer ist unabhängig und garantiert kein Bestehen.